Welche Steuern muss ich zahlen?

 

Welche Steuern muss ich zahlen?

 

Mehrwertsteuer (IVA)  bzw. Grunderwerbsteuer (ITP)

 

Ist der Verkäufer Unternehmer fallen folgende Mehrwertsteuersätze an:

21 % auf den Verkauf von Baugrundstücken und Geschäftsräumen und 10 % auf den Verkauf von Neubauwohnungen- und Häusern. Darüber hinaus 1,5 % Stempelsteuer.

Auf alle anderen Immobiliengeschäfte sind auf den Balearen Grunderwerbsteuer nach folgender Staffelung zu zahlen:

Bei einem Kaufpreis:             

Für Immobilien  bis zu 400.000,-    EUR   8 %

von 400.000,01 EUR bis 600.000,-  EUR   9 %

ab 600.000,01 EUR bis 1.000.000,- EUR  10%

 ab 1.000.000,01 bis 2.000.000,-    EUR  12%

 ab 2.000.000,01                           EUR 13%

                                               

                                               

für Parkplätze

                                               bis 30.000,- EUR                                                              8 %

                                               ab 30.001,- EUR                                                               9 %        

 

Grundsteuer (IBI)

Die Grundsteuer wird auf Basis des Katasterwertes durch die jeweilige Gemeinde erhoben und ist jährlich zu zahlen. Die Höhe der Grundsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und beläuft sich zwischen 0,3% und 1,1% des Katasterwertes.

 

Einkommenssteuer

Bei Residenten (IRPF) und  Nicht-Residenten (IRNR)

Auch im Fall der Selbstnutzung Ihrer Immobilie ist Einkommensteuer von Nicht-Residenten zu entrichten. Der Steuersatz beläuft sich auf 19 % von 1,5-2% des Katasterwertes.

Unbebaute Grundstücke unterfallen keiner Einkommenssteuerpflicht.

Bei ausländischen Gesellschaften ist die Bemessungsgrundlage 3% des Katasterwertes.

 

Vermögensteuer

Mit Wirkung zum 31-12-2012, wurde der 100 %tige autonome Steuererlass auf die VERMÖGENS-STEUER aufgehoben. Seit 01. Januar 2024 wird diese nun auf Vermögen über 3.000.000,- EUR erhoben.

Von nun an, sind alle Vermögen über 3.000.000,- EUR pro Person zu versteuern, gleich ob man Resident ist oder nicht, wobei jedoch immer das jeweilige einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten ist.

Unsere angeschlossenen Steuer- und Anwaltskanzleien erstellen Ihnen auf Wunsch eine Simulation der zu erwartenden Vermögenssteuer.

 

Steuervorauszahlung für den Verkäufer

Bei einem Erwerb von Nicht-Residenten, sind Sie verpflichtet, 3 % des beurkundeten Verkaufspreises einzubehalten und als Vorauszahlung auf die Besteuerung des Veräusserungsgewinns des Verkäufers abzuführen.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben!

Für Ausländer: die Steuernummern (NIE) können seit diesem Jahr nur noch persönlich bei der Ausländerbehörde in Palma beantragt werden mit vorheriger Terminvergabe oder mit notarieller Vollmacht an einen Vertreter. Mitarbeiter unseres Steuerbüros vereinbaren den Termin gerne für Sie und begleiten Sie selbstverständlich auch. Über die spanischen Botschaften und Konsulate in Deutschland erhalten Sie die Steuernummern auch weiterhin zeitlich schneller und auch günstiger.

 

               

                                                                                                              Stand 01/2022